Konzept zur Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz
Grundsätze
Zur Arbeitssicherheit gehören alle Maßnahmen, die dazu beitragen
Leben und Gesundheit (physisch und psychisch) der arbeitenden Menschen zu schützen, ihre Arbeitskraft zu erhalten und die Arbeit menschengerecht zu gestalten.
Aufgaben des Schulleiters bzgl. der Arbeitssicherheit:
Gemäß dem Erlass vom 12.5.2004 zur Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit der Landesbediensteten in Schulen und Studienseminaren (Arbeitsschutz in Schulen) hat der Schulleiter den Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Schule zu organisieren, die Bediensteten zu informieren und zur Mitwirkung zu motivieren.
Im Einzelnen ergeben sich für den Schulleiter insbesondere die folgenden Aufgaben, bei deren Umsetzung er durch die Sicherheitsbeauftragte unterstützt werden kann:
- Mangelhafte oder fehlende Ausstattungen, die zu Unfall- oder Gesundheitsgefahren führen können, sind dem Schulträger unverzüglich zu melden und auf deren Beseitigung hinzuwirken.
- Geeignete Personen als Sicherheitsbeauftragte für den inneren Schulbereich zu bestellen
- Lehrerinnen und Lehrer, sowie Schülerinnen und Schüler regelmäßig über die zur Aufrechterhaltung eines sicheren Schulbetriebes notwendigen Bestimmungen, über bestehende Gefahren am Arbeitsplatz zu unterweisen und bei baulichen oder organisatorischen Änderungen in der Schule das Kollegium zu informieren
- Das Kollegium über Informationsangebote, Fortbildungsprogramme und Veröffentlichungen der gesetzlichen Unfallversicherung zu unterrichten
- Die für einen sicherheitsgerechten Ablauf des Schulbetriebes erforderlichen besonderen Anweisungen zu gebenDie Einhaltung der Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz zu überwachen
- Das Kollegium regelmäßig anzuhalten, im Unterricht die Möglichkeiten zur Erziehung der Schülerinnen und Schüler zu gesundheits- und sicherheitsbewussten Denken und Handeln zu nutzen. Hierzu gehört auch die Förderung von geeigneten Bewegungsangeboten zusätzlich zum Schulsport (z.B. Fahrradfahren)
- Unfälle dem Unfallversicherungsträger zu melden und dafür zu sorgen, dass in der Meldung der Unfallablauf korrekt und umfassend dargestellt wird
- Unfälle und bekannt gewordene „Beinahe-Unfälle im Benehmen mit dem Sicherheitsbeauftragten darauf zu prüfen, ob diese Anlass zu Präventionsmaßnahmen geben können
Aufgaben der Lehrkräfte:
- Mängel, die eine Gefahr darstellen, unverzüglich zu melden
- Durch organisatorische Maßnahmen den Schutz der von ihnen betreuten Schülerinnen und Schüler sicherzustellen
- Sich in Erster Hilfe ausbilden zu lasse und an fachlich geeigneten Fortbildungen teilzunehmen
Aufgaben für die Sicherheitsbeauftragte:
Die gesetzlichen Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten sind unterstützender, beobachtender und beratender Art.
Die Unfallverhütung als Teil des Erziehungsauftrages der Schule erfordert die Bestellung mindestens einer Lehrkraft als Sicherheitsbeauftragte für die inneren Angelegenheiten der Schule. Die Aufgabe dieser Lehrkraft ist es, den Schulleiter bei der Durchführung der Maßnahmen zur Sicherheit und Gesundheitsschutz zu unterstützen, insbesondere auf Unfall- und Gesundheitsgefahren aufmerksam zu machen. Sie unterbreitet Vorschläge für die Beseitigung von Mängeln und unterstützt den Schulleiter bei der Information der Lehrkräfte in Fragen der Prävention und der Sicherheitserziehung.
Zur Situation an unserer Schule:
- zur Sicherheitsbeauftragten an der Stadtschule ist Fr. Gießelmann bestellt
- Erste Hilfe Kurse werden von allen Lehrkräften regelmäßig in Form einer Schilf absolviert
- In jedem Schuljahr werden die Rettungs- und Fluchtwege mit den Schülerinnen und Schülern geübt und im Rahmen einer Alarmübung das Verhalten im Ernstfall getestet
- Die Schulwege werden zu Beginn des ersten Schuljahres gemeinsam abgegangen und die Kinder an ein sicheres Verhalten als Fußgänger herangeführt
- Am Ende der dritten Klasse wird für die Fahrradprüfung geübt. Erst mit bestandener Fahrradprüfung dürfen die Kinder mit dem Fahrrad zur Schule kommen. Im Rahmen dieser Aktion werden die Fahrräder von der Polizei auf ihre Verkehrssicherheit überprüft
- Vielfältige, zusätzlich zum Sportunterricht stattfindende Bewegungsangebote wie diverse sportliche Wettkämpfe sollen die Gesundheit unserer Schülerinnen und Schüler nachhaltig positiv beeinflussen
- Die Turn- und Sportgeräte werden jährlich auf ihre Verwendbarkeit überprüft
- Zu Beginn eines jeden Schuljahres werden Aufsichtspläne erstellt
- Zur Unterstützung der Aufsicht im Bürgerpark haben wir dort in jeder großen Pause zwei Pausenlotsen (Schüler aus dem vierten Jahrgang)
- Die Schulaußentüren bleiben während des Unterrichts geschlossen
- Bei extremen Witterungsbedingungen werden die Eltern benachrichtigt und die Kinder so lange beaufsichtigt, bis sie abgeholt werden können
- Die Sicherheit in den Klassen- bzw. Fachräume n ist durch den anwesenden Lehrer gewährleistet
- Die Lehrkraft verlässt als letztes den Klassenraum
